Patente 2

The Invented Inventor: Adapting Intellectual Property to Generative AI

In Begutachtung

Da Künstliche Intelligenz (KI) zunehmend als Treiber von Entdeckungen fungiert, ist der Begriff des Erfinders einer starken Belastung ausgesetzt. Jüngste Gerichtsentscheidungen, wie das DABUS-Urteil des Schweizerischen Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2025, offenbaren eine sich verschärfende Spannung: Gerichte fordern die geistige Schöpfung durch eine natürliche Person, auch wenn der menschliche Beitrag zu KI-gestützten Entdeckungen zunehmend marginal ausfällt. Dieser Beitrag nähert sich der daraus resultierenden Spannung aus dem Blickwinkel der politischen Philosophie anstatt der Rechtswissenschaft: Die Belastung, die KI auf den Begriff der Erfinderschaft ausübt, ist zu grundlegend, als dass sie durch interpretative Methoden gelöst werden könnte, die bestehende begriffliche Architekturen als gegeben voraussetzen. Inspiriert von Humes Genealogie des Eigentums rekonstruiert die Arbeit die historischen „Bedürfnismatrizen“, die den Begriff der Erfinderschaft geprägt haben, und verfolgt seine Entwicklung von der venezianischen Zunftökonomie über die romantische Genieideologie bis hin zur unternehmerischen Forschung und Entwicklung (F&E). Dabei zeigt sich, dass der Begriff ein überfrachtetes Bündel darstellt, das vier soziale Funktionen erfüllt: die Schaffung von Innovationsanreizen, die Verbreitung von Wissen, die Legitimation von Monopolen und die Lösung von Prioritätsstreitigkeiten. Dies verdeutlicht zugleich die Diskrepanz zwischen dem Begriff und den neu aufkommenden Realitäten KI-gesteuerter Entdeckungen. Um diese Diskrepanz aufzulösen, müssen wir den Begriff der Erfinderschaft aufschlüsseln und für jede dieser Funktionen spezialisierte begriffliche Ressourcen entwickeln. Wenn wir die Idee des Erfinders erschaffen haben, um bestimmte Funktionen zu erfüllen, können wir sie auch neu erfinden, um diese besser zu erfüllen.

Geistige Eigentumsrechte, Patente, Erfinder, Genealogie, KI, begriffliche Anpassung

PDF folgt

The Double Nature of DNA: Reevaluating the Common Heritage Idea

The Journal of Political Philosophy 24 (1): 47–66. 2016. doi:10.1111/jopp.12063

Behandelt den politischen und rechtlichen Konflikt um die Patentierung von Genen, indem die einflussreiche Idee neu bewertet wird, dass das menschliche Genom das „gemeinsame Erbe der Menschheit“ sei. Argumentiert, dass das menschliche Genom am besten nicht als eine Form gemeinsamen Eigentums, sondern als ein Informationsspeicher zu verstehen ist, zu dem wir in einem treuhänderischen Verhältnis stehen, das Pflichten der Bewahrung und des Zugangs begründet. Diese „bewahrungsorientierte Erbe-Idee“ löst den Konflikt mit der Patentierung von Genen selbst weitgehend auf, zeigt jedoch zugleich, wie jüngere Gerichtsentscheidungen weiterhin Raum für die Patentierung kommerziell relevanter Moleküle lassen, die aus menschlicher DNA abgeleitet sind.

gemeinsames Erbe, DNS, Bioethik, Recht, Rechtsphilosophie, politische Philosophie

PDF herunterladen